Wir verteidigen Unternehmen gegen datenschutzrechtliche Abmahnungen, Klagen, Buß- Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche, bieten alternative Konfliktlösungen an und schulen die Beschäftigten für eine optimale Risikovermeidung.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
- Abwehr von Abmahnungen
- Abwehr von Einstweiligen Verfügungen
- Durchführung von Widerspruchsverfahren
- Abwehr von Klagen
- Abwehr von Vertragsstrafen
- Abwehr von Ordnungsgeldern
- Abwehr von Bußgeldern
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen
- Prüfung bereits erfolgter anwaltlicher Beratung bei datenschutzrechtlichen Bezügen
- Prüfung und Begleitung von Auskunftsansprüchen
- Durchführung und Begleitung arbeitsrechtlicher Verfahren mit datenschutzrechtlichem Bezügen
- Durchführung und Begleitung zivil- und strafrechtlicher Verfahren mit datenschutzrechtlichem Bezügen
Außergerichtliche Alternativlösungen bei datenschutzrechtlichen Konflikten mit
- anderen Unternehmen (auch Konzernunternehmen)
- Vertragspartnern bei Auftragsverarbeitungen
- Aufsichtsbehörden / Ermittlungsbehörden
- Betroffenen Kunden oder Unternehmen
- Betroffenen Beschäftigten (Beschäftigtendatenschutz)
- Vertragspartner im Rahmen von Auftrags(daten)verarbeitungen (inkl. Behörden und Kirchen)
- internen oder externen Datenschutzbeauftragten
- internen oder externen Compliance-Beauftragten
- internen oder externen IT- und Datensicherheitsbeauftragten
- IT-Verantwortlichen (intern und extern)
- internen oder externen Marketing- und Controllingverantwortlichen
- Inhousejuristen
- Presse
Inhouse-Schulungen/Beratungen in den Bereichen:
- DSGVO und BDSG
- KDG, DSG-EKD und DSG-NRW
- Datenschutz und IT-Recht in der Unternehmenspraxis
- IT-Sicherheit und Datensicherheit
- Der neue Beschäftigtendatenschutz
- Reduzierung der Schadensersatzrisiken bei Datenschutzverstößen
- Datenschutz und Compliance
- Die Grundlagen der Auftrags(daten)verarbeitung
- Die Auftrags(daten)verarbeitung mit Behörden & kirchlichen Einrichtungen
- Rechtliche Bewertung des Cloud Computing & datenschutzrechtlich sicherer Einsatz von Software
- Datenschutz und Softwarerecht insb. auch bei Open Source
- Aufgaben und Haftung des Datenschutzbeauftragten
- Apps, Websites, Social Media und Co.
- Chancen und Risiken der Digitalisierung
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit insgesamt weit über 30 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis und nationaler und internationaler Lehre.

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Fachbereich Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Lehrbeauftragter für Strategisches IP- und Markenmanagement

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Dozent/in der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Social Media Recht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
News

Einsatz von Wärmebildkameras & elektronische Temperaturerfassung von Personen in COVID19-Zeiten
Zur datenschutzrechtlichen Bewertung hat die Datenschutzkonferenz aktuell einen Beschluss veröffentlicht.
Quelle (Achtung:.pdf-Dokument öffnet sich); https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20200910_beschluss_waeremebildkameras.pdf
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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